Wir fordern eine unveränderte Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung nach § 57 Energiesteuergesetz „Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft“ und der KfZ-Steuerbefreiung für Land- und Forstwirte.
Bitte helft mit und unterschreibt die Petition, dass eine Beratung im Petitionsausschuss des Deutscher Bundestag erzwungen werden kann!