Der Landesvorstand setzt sich aus dem
Landesvorsitzenden,bis zu vier Stellvertretern,
dem Schatzmeister,
bis zu zwei Schriftführern,
bis zu acht weiteren Mitgliedern,
dem Landesgeschäftführer.
Der Landesvorstand erledigt die laufenden Angelegenheiten des Landesverbandes. Gewählt wird der Landesvorstand alle zwei Jahre auf der Landesversammlung.